Anna Tumarkin ‒ Von der Fremden zur Schweizerin
Anna Tumarkin verliess mit 17 Jahren ihre Heimatstadt Kischinew/Chișinău, um in Bern zu studieren. Fern von ihrem vertrauten Umfeld war sie in der Schweiz auf sich allein gestellt – in einem Land, das ihr fremd war, und in dem auch sie zunächst eine Fremde war. Nach über 25 Jahren in Bern stellte sie 1921 das Gesuch für das Schweizer und Berner Bürgerrecht.
Anna Tumarkins Einbürgerungsgesuch
Schreiben an den Abteilungschef des Eidgenössischen Politischen Departements vom 29. November 1920.
Ihre Heimat Bessarabien gehörte nach der Russischen Revolution nicht mehr zum Zarenreich, sondern neu zu Rumänien. Deshalb verlor Tumarkins Pass seine Gültigkeit, und sie wurde staatenlos. In ihrem Einbürgerungsgesuch schrieb Tumarkin, dass sie zwar weiterhin eine tiefe Verbundenheit zu Chișinău verspüre, doch die in der Schweiz «herrschende Freiheit und Weitherzigkeit» haben sie eine «zweite Heimat» finden lassen. Auch den «Bedingungen zur Assimilation […] glaube ich zu entsprechen», schrieb sie. Tatsächlich verlief ihre Einbürgerung problemlos, und nach zwölf Monaten durfte sich Anna Tumarkin Schweizerin nennen.
Autorin: Caroline Buck
Bildquelle: Schweizerisches Bundesarchiv, BAR E21#1000/131#26152*, 09.1.9A, Ts–Tus, 1921–1929